Oft gestellte Fragen

Das EMRIC-Büro erhält regelmäßig Fragen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und dazu, was erlaubt ist und was nicht. Wir haben eine Liste mit den häufigsten Fragen und den entsprechenden Antworten zusammengestellt.

Innerhalb der Euroregion Maas-Rhein dürfen die Rettungsdienste die Grenzen überschreiten, um ihren Bürgern die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen. Dies ist jedoch keine Selbstverständlichkeit: Innerhalb der Euroregion Maas-Rhein wurden zwischen den Nachbarländern eine Reihe von Abkommen geschlossen, die Fragen wie Finanzierung, Zuständigkeiten und Haftung regeln. Diese Abkommen und das große Engagement vieler Mitarbeiter ermöglichen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in dieser Region.

Es gibt mehrere Gründe, warum wir in der Euroregion Maas-Rhein zusammenarbeiten. Im Folgenden finden Sie eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Gründe:

  • Schnellstmögliche Hilfe - Gerade in Grenzregionen wie der Euroregion Maas-Rhein kann es durchaus sein, dass ein ausländischer Rettungsdienst schneller vor Ort sein kann. Um den Bürgern so schnell wie möglich helfen zu können, arbeiten wir mit unseren Nachbarländern zusammen.
  • Hilfe bei Großschadensereignissen - Bei Großschadensereignissen kann es vorkommen, dass unsere eigenen Rettungsdienste nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen, um das Feuer zu löschen oder die vielen Verletzten zu versorgen und zu transportieren. In solchen Situationen ist Hilfe von außen erforderlich, die in einer Grenzregion wie der Euroregion Maas-Rhein oft am schnellsten von den Nachbarländern geleistet werden kann.
  • Austausch von Wissen, Spezialisierung und Technologie. Wenn wir uns regelmäßig zusammensetzen und Informationen austauschen, können wir nicht nur voneinander lernen, sondern die Einsatzkräfte lernen sich auch gegenseitig kennen. Außerdem verfügt jedes Land über seine eigene Spezialausrüstung und -technik, die die anderen Länder nutzen können.

Die Leitstelle, die den 112-Notruf bearbeitet, prüft, welcher Krankenwagen oder welches Feuerwehrauto am schnellsten am Einsatzort sein kann. Handelt es sich dabei um einen ausländischen Dienst, wird die entsprechende ausländische Leitstelle kontaktiert, die den Krankenwagen oder das Feuerwehrauto zum Ort des Geschehens schickt. Sie können die Hilfe eines bestimmten Landes nicht selbst auswählen.

Ausländische Rettungsdienste dürfen genauso wie inländische Rettungsdienste Sirenen und Blaulicht verwenden. Allerdings müssen sich die Rettungsdienste an die geltenden Richtlinien des Landes halten, in dem sie sich befinden. Das bedeutet, dass ein belgischer Rettungswagen in den Niederlanden den niederländischen Richtlinien folgen muss. Da dies ziemlich verwirrend sein kann, hat das EMRIC-Büro spezielle Arbeitskarten erstellt, auf denen die Rettungsdienste leicht erkennen können, was im Ausland erlaubt und was nicht erlaubt ist.

Unabhängig davon, ob ein inländischer oder ausländischer Krankenwagen vor Ort eintrifft, wird Ihre Präferenz im Prinzip berücksichtigt. Die Wahl des Krankenhauses hängt jedoch von mehreren Faktoren ab (z. B. von der Art Ihrer Erkrankung(en) und den verfügbaren Kapazitäten der Krankenhäuser). Daher kann leider keine Garantie dafür gegeben werden, dass Sie in das Krankenhaus Ihrer Wahl aufgenommen werden.